Die aktuelle Meldung im Wortlaut

Montag, 26. Juli 2010 15:41 Alter: 40 Tag(e)

Vorläufige Entspannung im Taxi-Streit mit Kloten

Kategorie: Positionen

Von: Thomas Dörflinger MdB

Im Taxi-Streit mit der Stadt Zürich-Kloten um die Abholung von Fahrgästen durch deutsche Taxis vom Flughafen Zürich zeichnet sich eine zumindest vorläufige Lösung ab. So teilt das Umwelt- und Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit, daß die ab 1. September 2010 für deutsche Taxifahrer aufgehobene Parkberechtigung am Flughafen Zürich zurückgenommen werde.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger (Waldshut-Hochschwarzwald), der sich frühzeitig um eine Lösung des Konflikts bemüht hatte, begrüßte die Entwicklung als Fortschritt und Signal für eine Annäherung von deutscher und schweizerischer Seite: „Die Rücknahme der aufgehobenen Parkberechtigung bedeutet eine vorläufige Entspannung im Taxi-Streit, und ich bin dankbar für die Unterstützung und das positive Signal aus der Schweiz.“

Bis auf Weiteres könnten damit deutsche Taxiunternehmen wieder Fahrgäste vom Flughafen Zürich-Kloten nach Deutschland chauffieren. Die deutschen Taxiunternehmen sollen in den kommenden Tagen vom Flughafen Zürich entsprechend unterrichtet werden.    

Die Ankündigung der Stadt Kloten, ab 1. Januar 2011 die Abholung von Fahrgästen durch deutsche Taxis vom Flughafen Zürich zu verbieten, bleibe allerdings bestehen, so Dörflinger. Die Stadt beruft sich dabei auf die „Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement und dem Bundesminister für Verkehr der BRD über den gewerblichen Straßenpersonen- und  -güterverkehr“ aus dem Jahr 1958. Dieses untersagt Unternehmern beider Staaten das gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen an Orten, die weiter als fünf Kilometer von der deutsch-schweizerischen Grenze entfernt liegen.

„Das Bundesjustizministerium kommt derzeit meiner Bitte um Prüfung nach, ob europarechtliche Regelungen das Abkommen von 1958 möglicherweise überlagern. So könnte das sog. Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz eine Rechtsgrundlage für die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen darstellen, die die Beförderung mit Mietwagen und Taxis einschließt.  Ich bin sicher, daß wir mit der Schweiz zu einer guten Lösung in dieser Frage kommen“, zeigt sich Dörflinger optimistisch.

 

 


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