Land fördert kommunlen Straßenbau im Landkreis Biberach - 27.4.23

Rund 1,09 Millionen Euro für Brückenneubauten in Biberach, Gutenzell-Hürbel und Laupheim

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Das Land unterstützt die Landkreise, Städte und Gemeinden auch in diesem Jahr beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. „Wir sind auf ein leistungsfähiges Straßennetz angewiesen, viele Brücken müssen jedoch dringend saniert werden. Daher freue ich mich, dass das Land die Stadt Biberach, die Gemeinde Gutenzell-Hürbel und die Stadt Laupheim beim Neubau ihrer kommunalen Brücken mit insgesamt rund 1,09 Millionen Euro unterstützt. Diese Finanzspritzen sind gut in die Aufrechterhaltung unserer wichtigen Lebensadern investiert, die den Menschen und der Wirtschaft Mobilität ermöglichen“, sagt CDU-Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger, verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion, zur Bekanntgabe der im Jahr 2023 neu in die Fördersäule „Kommunaler Straßenbau“ des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) aufgenommenen Maßnahmen.
 
In diesem Jahr hat das Land Baden-Württemberg insgesamt 85 neue kommunale Projekte in das Förderprogramm Kommunaler Straßenbau (KStB) aufgenommen. Landesweit sind dafür rund 80,3 Millionen Euro vorgesehen. Freuen können sich aus dem Landkreis Biberach: die Stadt Biberach auf 477.000 Euro für den Ersatzneubau der Brücke Rollinstraße, die Gemeinde Gutenzell-Hürbel auf 227.000 Euro für den Ersatzneubau der Brücke über die Rot bei Weitenbühl und die Stadt Laupheim auf 384.000 Euro für den Ersatzneubau der Brücke über den Rißkanal.
 
Die Aufnahme in das Programm ermöglicht den Kommunen nun in einem zweiten Schritt die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem nach Antragsstellung und Antragsprüfung übermittelten Förderbescheid können die geplanten Projekte dann umgesetzt werden. Das, so Dörflinger, verschaffe den Landkreisen, Städten und Gemeinden Planungssicherheit bei der Aufrechterhaltung ihrer Verkehrsinfrastruktur.
 
Der Programmbereich Kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der Landesförderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), einem zentralen Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020 wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert: Dazu zählen neben dem Bau, Aus- und Umbau der Straßeninfrastruktur auch Brückensanierungen, Ortsmitten und zahlreiche weitere Maßnahmen.

© 2024 Thomas Dörflinger MdL

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